Sozialrecht



Das deutsche Sozialrecht ist in einer Vielzahl von Normen kodifiziert. Allein die 12 Bücher des Sozialgesetzbuchs (SGB) enthalten etwa 2.700 Paragraphen. Daneben gibt es noch einmal mehrere 100 Normen in Gesetzen, die (noch) nicht in das Sozialgesetzbuch eingegliedert sind, und sicherlich ebenso vieler untergesetzliche Vorschriften in Verordnungen, Satzungen, Anordnungen und ähnlichem.

 

Das Sozialrecht gehört demnach zu den umfangreichsten Kodifikationen des deutschen Rechts.

 

Hinzukommt, dass dieses Recht einen permanenten Wechsel ausgesetzt ist. Hiermit gleicht es dem Steuerrecht, mit dem es viele Berührungspunkte aufweist.

 

Das materielle Sozialrecht lässt sich in drei Bereiche einteilen:

 

1. Vorsorge:

hierzu gehören die Gebiete des Sozialversicherungsrechts wie die Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 

2. Entschädigung:

dieser Bereich umfasst das Recht der Kriegsopferentschädigung, der Impfschäden, der Opferentschädigungen usw. 



3. Sozialhilfe und Förderung:

hier runter sind das Recht der Sozialhilfe im SGB II sowie im SGB XII, das Wohngeldrecht (WoGG), das Ausbildungsförderungsrecht (BAB und BAföG) zu verstehen.

 

Im Sozialgesetzbuch (SGB) finden sich nur ein Teil der oben genannten Bereiche wieder. Inzwischen gehören zum SGB:

 

- SGB I: Allgemeiner Teil

- SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV"/Arbeitslosengeld II)

- SGB III: Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I)

- SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

- SGB V: gesetzliche Krankenversicherung

- SGB VI: gesetzliche Rentenversicherung

- SGB VII: gesetzliche Unfallversicherung

- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

- SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

- SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

- SGB XI: soziale Pflegeversicherung

- SGB XII: Sozialhilfe

 

Für das sozialgerichtliche Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG) einschlägig.

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Vertretung der Mandanten vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht in den oben genannten Bereichen
  • Vertretung der Mandanten vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltunsgericht in den oben genannten Berichen
  • Vertretung der Mandanten im Widerspruchsverfahren vor den Behörden
  • Beratung der Mandanten in den oben genannten Bereichen
  • Prufüng der Erfolgsaussichten der Einlegung von Rechtsmitteln

 

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Michael Loewy
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Diplom Betriebswirt (BA)

Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften


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