Kosten

Für einkommensschwache Personen sieht das Beratungshilfegesetz und die Zivilprozessordnung die Möglichkeit der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse vor.

 

Hierfür steht das Instrument der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe zur Verfügung.

 

Für Personen, die keine Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, entstehen bei unserer Beauftragung die gesetzlichen Ge-bühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert und/oder dem Aufwand.

 

Weiterhin besteht ggf. die Möglichkeit der Abrechnung über eine Rechtsschutz-versicherung, die die Gerichts- und Anwaltskosten trägt.

Kontakt und Terminvereinbarung

Michael Loewy
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Diplom Betriebswirt (BA)

Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften


Herzog-Wilhelm-Str. 61
38667 Bad Harzburg

Tel.  0 53 22 / 95 08 95
Fax. 0 53 22 / 95 08 89

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Mi und Fr Keine Sprechzeiten

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