Kosten
Für einkommensschwache Personen sieht das Beratungshilfegesetz und die Zivilprozessordnung die Möglichkeit der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse vor.
Hierfür steht das Instrument der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Für Personen, die keine Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, entstehen bei unserer Beauftragung die gesetzlichen Ge-bühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert und/oder dem Aufwand.
Weiterhin besteht ggf. die Möglichkeit der Abrechnung über eine Rechtsschutz-versicherung, die die Gerichts- und Anwaltskosten trägt.
Kontakt und Terminvereinbarung
Michael Loewy
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Diplom Betriebswirt (BA)
Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Herzog-Wilhelm-Str. 61
38667 Bad Harzburg
Tel. 0 53 22 / 95 08 95
Fax. 0 53 22 / 95 08 89
Bürozeiten
Mo - Di 9:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Do 9:00 - 11:00 Uhr
Mi und Fr Keine Sprechzeiten
email: info@anwaltskanzlei-loewy.de