Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
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Sozialgerict Braunschweig vom 19.06.2025 - S 2 R 82/25 - Vollstreckungsgericht im Falle einer Abtretung einer gesetzlichen Alters- und Witwerrente nach § 53 Abs. 3 SGB I ist abweichend von § 828 Abs. 2 ZPO nicht das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sondern das zuständige Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das ergibt sich daraus, dass es sich bei der abgetretenen Forderung um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch in Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt, für welchen nicht die Zuständigkeit der Zivilgerichte, sondern gemäß 8 51 Abs. 1 SGG die Zuständigkeit der Sozialgerichte begründet ist. Die Sozialgerichte treten dabei an die Stelle des Vollstreckungsgerichts nach § 828 Abs. 2 ZPO und haben aus Gründen der Rechtsklarheit und praktikablen Durchsetzung von Öffentlich-rechtlichen Ansprüchen aus dem Sozialrechtsverhältnis den danach gebotenen Rechtsschutz in entsprechender Anwendung des § 850f Abs. 1 ZPO zu gewähren.
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Sozialgericht Hamburg vom 14.09.2017 – S 55 R 901/17 ER – 1. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid besitzen aufschiebende Wirkung. Missachtet die Verwaltung dies, kommt einstweiliger Rechtsschutz in analoger Anwendung von § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG in Betracht. 2. Hierbei stellt ein „vorläufiger Einbehalt“ bis auf weiteres der Leistung eine unzulässige faktische Vollziehung dar, da der Begriff der Vollziehung so zu verstehen ist, dass die Verwaltung während des Schwebezustandes keine Maßnahmen anordnen oder vollziehen darf, die den durch den Veraltungsakt Betroffenen belasten können.
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Sozialgericht Braunschweig vom 03.07.2013 - S 36 R 274/13 ER - Zur Frage der Übernahme der Kosten einer notwendigen Begleitperson für eine stationäre psychosomatische / orthopädische Rehabilitation im Rahmen des § 28 SGB VI i. V. m. § 53 Abs. 1 SGB IX. [nicht rechtskräftig]
Kontakt und Terminvereinbarung
Michael Loewy
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Diplom Betriebswirt (BA)
Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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