Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
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Sozialgericht Braunschweig vom 25.04.2024 - S 61 SB 471/20 - Die Funktionsstörung nach Totalentfernung des Magens kann mit einem Einzel-GdB von 50 bewertet werden, wenn diese mit einer Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z. B. Dumping-Syndrom) einhergeht.
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Sozialgericht Magdeburg vom 03.07.2019 - S 2 SB 366/17 - Bei Vorliegen einer Vielzahl einzelner Behinderungen (Einzel-GdB von 20), einer psychischen Einschränkung (Einzel-GdB von 40), Wirbelsäulenbeschwerden (Einzel-GdB von 20) sowie einer Augenerkrankung und Asthma (Einzel-GdB von 20) ist ein Gesamt-GdB von 50 leidensgerecht. - veröffentlicht in juris -
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Sozialgericht Braunschweig vom 31.07.2018 . S 15 SB 8/18 - Schwerbehinderte Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und von deren für die Pflege und den eigenen Lebensunterhalt einzusetzenden Einkommen der Barbetrag nach § 27 b Abs. 2 SGB XII freigehalten wird, besitzen einen Anspruch auf Erteilung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung gem. § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX. Dieser Personenkreis ist als Bezieher von Hilfe zur Pflege materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfempfängern gleichgestellt. - veröffentlicht in juris -
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Sozialgericht Magdeburg vom 21.02.2018 – S 2 SB 486/15 – Eine deutliche Nervenstörung der unteren Gliedmaße (Einzel-GdB 20) bedingen in der Zusammenschau mit einer Darmerkrankung (Einzel-GdB 30), einer Schmerzerkrankung und weiteren Behinderungen (Einzel GdBs von höchstens 10) im Gesamtbild ein Gesamt-GdB von 40.
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Bundessozialgericht vom 15.03.2017 - B 9 SB 2/17 B - Die bloße Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung des LSG ist nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). Fehler der Rechtsanwendung stellen für sich allein betrachtet keinen Zulassungsgrund dar. - veröffentlicht in juris -
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2016 – L 10 SB 54/15 – Schwerbehinderte Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und von deren für die Pflege und den eigenen Lebensunterhalt einzusetzenden Einkommen der Barbetrag nach § 27 b Abs. 2 SGB XII freigehalten wird, besitzen einen Anspruch auf Erteilung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung gem. § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX. Dieser Personenkreis ist als Bezieher von Hilfe zur Pflege materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfempfängern gleichgestellt.
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Sozialgericht Braunschweig vom 12.05.2015 - S 23 SB 216/14 - Das Vorliegen einer sensomotorischen Polyneuropathie bedingt einen Einzel-GdB von 20 - 30 und führt in Wechselwirkung zu einem mit einem Einzel-GdB von 20 bewerteten Wirbelsäulenleiden zu einem Gesamt-GdB von 30.
Kontakt und Terminvereinbarung
Michael Loewy
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Diplom Betriebswirt (BA)
Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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