Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
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Bundessozialgericht vom 19.09.2024 - B 9 SB 2/23 R - Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV.
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Sozialgericht Magdeburg vom 23.09.2024 - S 9 SB 309/20 - Ist bei einem Kind, die räumliche Orientierung in unbekannter Umgebung nicht vorhanden und ist dieses kognitiv nicht in der Lage sich selbst Orientierungshilfen zu organisieren oder zu erfragen und Gefahren zu erkennen und/oder einzuschätzen, kommt die Vergabe der Merkzeichen "G" und "B" in Betracht.
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Sozialgericht Braunschweig vom 25.04.2024 - S 61 SB 471/20 - Die Funktionsstörung nach Totalentfernung des Magens kann mit einem Einzel-GdB von 50 bewertet werden, wenn diese mit einer Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z. B. Dumping-Syndrom) einhergeht.
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Sozialgericht Magdeburg vom 03.07.2019 - S 2 SB 366/17 - Bei Vorliegen einer Vielzahl einzelner Behinderungen (Einzel-GdB von 20), einer psychischen Einschränkung (Einzel-GdB von 40), Wirbelsäulenbeschwerden (Einzel-GdB von 20) sowie einer Augenerkrankung und Asthma (Einzel-GdB von 20) ist ein Gesamt-GdB von 50 leidensgerecht. - veröffentlicht in juris -
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Sozialgericht Braunschweig vom 31.07.2018 . S 15 SB 8/18 - Schwerbehinderte Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und von deren für die Pflege und den eigenen Lebensunterhalt einzusetzenden Einkommen der Barbetrag nach § 27 b Abs. 2 SGB XII freigehalten wird, besitzen einen Anspruch auf Erteilung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung gem. § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX. Dieser Personenkreis ist als Bezieher von Hilfe zur Pflege materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfempfängern gleichgestellt. - veröffentlicht in juris -
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Sozialgericht Magdeburg vom 21.02.2018 – S 2 SB 486/15 – Eine deutliche Nervenstörung der unteren Gliedmaße (Einzel-GdB 20) bedingen in der Zusammenschau mit einer Darmerkrankung (Einzel-GdB 30), einer Schmerzerkrankung und weiteren Behinderungen (Einzel GdBs von höchstens 10) im Gesamtbild ein Gesamt-GdB von 40.
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Bundessozialgericht vom 15.03.2017 - B 9 SB 2/17 B - Die bloße Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung des LSG ist nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). Fehler der Rechtsanwendung stellen für sich allein betrachtet keinen Zulassungsgrund dar. - veröffentlicht in juris -
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2016 – L 10 SB 54/15 – Schwerbehinderte Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und von deren für die Pflege und den eigenen Lebensunterhalt einzusetzenden Einkommen der Barbetrag nach § 27 b Abs. 2 SGB XII freigehalten wird, besitzen einen Anspruch auf Erteilung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung gem. § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX. Dieser Personenkreis ist als Bezieher von Hilfe zur Pflege materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfempfängern gleichgestellt.
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Sozialgericht Braunschweig vom 12.05.2015 - S 23 SB 216/14 - Das Vorliegen einer sensomotorischen Polyneuropathie bedingt einen Einzel-GdB von 20 - 30 und führt in Wechselwirkung zu einem mit einem Einzel-GdB von 20 bewerteten Wirbelsäulenleiden zu einem Gesamt-GdB von 30.
Kontakt und Terminvereinbarung
Michael Loewy
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Diplom Betriebswirt (BA)
Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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