Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

SG MD S 11 AS 557-20.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 13.11.2024 - S 11 AS 557/20 - Ein erklärter Leistungsverzicht eines Hilfebedürftigen, um die Anrechnung einer bevorstehenden Urlaubsabgeltung auf den Grundsicherungsbezug zu verhindern, kann einen Erstattungsanspruch nach § 34 SGB II nicht begründen. Ebenso begründen die Tilgung privater Verbindlichketen in Absprache mit dem Innsolvenzverwalter und die Begleichung fälliger - durch den Leistungsvezicht entstandener - Krankenversicherunsbeiträge kein sozialwidriges Verhalten im Sinne des § 34 SGB II.

SG MD S 12 AS 412-17.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 30.06.2023 - S 12 AS 412/17 - Eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn dieser keine konkreten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne der angestrebten "maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen" enthält und behördlicherseits kein Ermessen ausgeübt wird. 

SG MD S 24 AS 404-23 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 04.07.2023 - S 24 AS 404/23 ER - Freiwillige Zuwendungen in Form von Sachleistungen eines nicht zum Unterhalt verpflichteten Dritten können nicht als Zuwendungen zur Bedarfsdeckung berückscihtigt werden. Eine freiwillige Leistung eines Dritten, der aus freundschaftlicher Verbundenheit oder aus altruistischen Gründen jemand in einer Notlage hilft, kann die Leistungsverpflichtung des Leistungsträgers nicht ersetzen und dem Leistungsempfänger im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht entgegengehalten werden.

SG MD S 24 AS 20-23.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 17.05.2023 - S 24 AS 20/23 - Ist der Zugang eines Widerspruchsbei der Behörde nachgewiesen, die Sperrfrist des § 88 Abs. 2 SGG abgelaufen und äußert sich der Leistungsträger trotz mehfacher Erinnerung durch das Gericht zur Klage nicht, ist davon auszugehen, dass kein hinreichender Grund im Sinne des § 88 SGG für eine Untätigkeit vorgelegen hat.

SG BS S 18 AS 649-19.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 02.03.2023 - S 18 AS 649/19 - Die Verbüßung eines Jugendarrestes nach § 16 JGG unterfällt nicht dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II.

SG MD S 36 AS 886-22.pdf
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Sozialgericht Magdeburg - S 36 AS 886/22 - Eine Neuaufteilung der Akten infolge Personalmangels rechtfertigt keine Fristüberschreitung des § 88 Abs. 2 SGG.

SG MD S 36 AS 2367-19.pdf
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Sozialgericht Magdeburg - S 36 AS 2367/19 - Eine Lohnnachzahlung, die außerhalb des regulären Zahlungsturnus erfolgt (hier eine Nachzahlung des Lohnes für September 2018 im November 2018), stellt eine eine einmalige Einnahme und keine laufende Lohnzahlung dar und ist daher im Folgemonat des Zuflusses anzurechnen (§ 11 Abs. 3 S. 2 SGB II n. F.). 

SG MD S 10 AS 2373-19.pdf
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Sozialgericht Magdeburg - S 10 AS 2373/19 - Die Bildung eines Durch-schnittseinkommens nach § 41a Abs. 4 S. 1 SGB II aF steht nicht im Ermessen des Leistungsträgers. Dem Wortlaut der vorgenannten Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Durchschnittseinkommen nur fiir die Monate zu bilden ist, in denen Einkommen erzielt worden ist. Vielmehr geben § 41a Abs. 4 S. 1 und 3 SGB II aF nach ihrem Wortlaut ohne jede Differenzierung vor, dass bei der abschließenden Entscheidung als monatliches Durchschnittseinkommen für jeden Kalendermonat im Bewilligungszeitraum der Teil des Einkommens zugrunde zu legen und zu berücksichtigen ist, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt (so auch BSG vom 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R).

SG BS S 24 AS 135 22 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig - S 24 AS 135/22 ER - Schon nach dem Wortlaut ist eine Saldierung im Rahmen des § 41a Abs. 6 S. 2 SGB II nur mit bereits aufgrund einer vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen möglich. Sind jedoch aufgrund der vorläufigen Entscheidung noch keine Leistungen für einen Monat erbracht worden, können diese Leistungen nicht Teil der Saldierung sein. Es handelt sich dann um aktuelle bedarfsdeckende Leistungen, die nur gem. § 43 Abs. 2 SGB II aufgerechnet werden können.

SG MD S 10 AS 2807-18.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 16.06.2022 - S 10 AS 2807/18 - Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 20 SGB X umfasst auch die Einholung eines Befundberichtes des vom Klager benannten Arztes. Bei einem Sanktions-bescheides wegen eines Meldeversäumnisses ist der Gegenstand des Verfahrens eine reine Anfechtungsklage, so dass es der Behörde obliegt, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nachzuweisen. Ein Gericht ist aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes nicht verpflichtet, bei einer reinen Anfechtungsklage Ermittlungen nachzuholen, die die beklagte Behörde unterlassen hat, um die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts selbst festzustellen.

SG MD S 32 AS 1236-20.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 26.04.2022 - S 32 AS 1236/20 - Innerhalb einer Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft ist die Aufteilung der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung grundsätzlich nach Kopfteilen vorzunehmen. Dabei ist es ohne Belang, wer den Mietzins schuldet und wer welchen Teil der Wohnung tatsächlich nutzt. Dies ist auch dann anzunehmen, wenn der Mietvertrag sowohl die Mutter des Leistungsberechtigten als auch diesen selbst als Hauptmieter aufweist und der Mietvertrag auch durch beide Personen unterschrieben wurde. Eine Aufteilung nach Kopfteilen ist auch vorzunehmen, wenn das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft nicht angenommen werden kann, weil es an einer Wirtschaftsgemeinschaft fehlt.

SG MD S 16 AS 2306-18.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 06.04.2022 - S 16 AS 2306/18 - Das nachgebesserte Konzept des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft genügt nicht den vom BSG aufgestellten Anforderungen an ein schlüssiges Konzept. Vorausetzung an ein schlüssiges Konzept ist, das die in das Konzept eingeflossenen Daten aktuell sind, d. h. im Regelfall nicht älter als 4 Jahre. Enthalten nun die zugrundeliegenden Daten eine Vielzahl von Daten, bei denen der Vierjahreszeitraum nicht überprüft werden kann, kann das Gericht die Schlüssigkeit der ermittelten Werte nicht feststellen.

SG MD S 27 AS 1968-20.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 09.02.2022 - S 27 AS 1968/20 - 1. Die Regelung des § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB X findet auf die im hier zu erkennenden Fall vorliegende Konstellation eines Erstattungsbescheides, der den Anspruch eines Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen erstmals nach § 50 Abs. 3 SGB X festsetzt und damit den Lauf einer Verjährung beginnen lässt, keine Anwendung. 2. Eine Mahnung, die lediglich eine Zahlungsaufforderung enthält, besitzt einen Regelungscharakter lediglich bezogen auf die Festsetzung einer Mahngebühr. Sie betrifft hingegen nicht unmittelbar den Anspruch, um dessen Verjährung es geht, sondern ist lediglich eine unanfechtbare, unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung.

SG MD S 4 AS 2807-17.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 17.11.2021 - S 4 AS 2807/17 - Einem Leistungsempfänger, dessen Eintritt in die Altersrente kurz bevorsteht, ist es nicht zumutbar seine Kosten seiner Unterkunft noch einige Monate zuvor durch einen Umzug zu senken.

SG MD S 20 AS 1031-18.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 06.09.2021 - S 20 AS 1031/18 - Ist es im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion für das Gericht nicht feststellbar, dass die dem Leistungsempfänger angebotene Stelle für diesen körperlich geeignet und damit zumutbar war, wirkt sich dies aufgrund der Verteilung der Feststellungslat zulasten des Leistungsträgers (Jobcenters) aus. Das Gericht ist auch nicht zu weiteren Ermittlungen im Rahmen der Amtsaufklärung gemäß § 103 SGG gehalten, wenn der Leistungsträger (Jobcenter) trotz mehrfacher Erinnerungen des Gerichtes nicht weiter an der Sachaufklärung mitwirkt. - veröffentlicht in juris -

SG MD S 30 AS 3428-15.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 27.07.2021 - S 30 AS 3428/15 - Eine Ermessenentscheidung zum Einstiegsgeld, welche ausschließlich auf einem starren Prüfschema basiert, das als Fördervoraussetzung auf einen Höchststundenlohn von 8,50 € verweist und keinen hinreichenden Spielraum im Einzelfall lässt, ist ermessensfehlerhaft. Eine derartige Anwendung von ermessenslenkenden Weisungen darf nicht zu "gebundenen Entscheidungen" führen. Es muss Raum bleiben für die Ausübung von Ermessen im Einzelfall.

SG MD S 27 AS 2124-15.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 04.06.2021 - S 27 AS 2124/15 - Trennt sich ein Leistungsempfänger von seinem bisherigen Partner und bezieht mit seinen Kindern eine neue Unterkunft, besitzt dieser einen Anspruch auf Gewährung einer Erstausstattung für eine Wohnung, denn Fälle der vorliegenden Art sind wertungsmäßig den Fällen einer erstmaligen Ausstattung gleichzustellen (vgl. BSG vom 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R). In einem solchen Fall ist die Erstausstattung als Zuschuss und nicht als Darlehen zu gewähren. - veröffentlicht in juris -

SG MD S 5 AS 2586-15.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 21.05.2021 - S 5 AS 2586/15 - 1. Wird der Wohnungsmarkt nicht deutlich überwiegend oder nahezu ausschließlich durch große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften geprägt, bedarf es zur repräsentativen Abbildung des Wohnungsmarktes der Sicherstellung, dass auch ausreichend Daten von kleineren Vermietern in die Erhebung einfließen. Diesen Anforderungen genügt das nachgebesserte Konzept des Landkreises Harz nicht, denn Datensätze der privaten Vermieter sind mit lediglich 13 Prozent und damit nicht proportional in das Konzept für den Vergleichsraum eingeflossen. 2. Insoweit genügt es nicht - in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (S 5 AS 213/15) -, dass die verschiedenen Anbieter der Mietwohnungen zumindest in signifikanter Weise nicht notwendig proportional bei der Datenermittlung vertreten sein müssen. 3. Das nachgebesserte Konzept des Landkreises Harz 2012 ist - entegen LSG Sachsen-Anhalt L 5 AS 391/19 ZVW - unschlüssig. - veröffentlicht in juris - [nicht rechtskräftig] 

SG MD S 16 AS 1814-17.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 27.01.2021 - S 16 AS 1814/17 - Tilgt ein Leistungsempfänger mit einer im Leistungsbezug erhaltenen Abfindung seines ehemaligen Arbeitgebers private Schulden, rechtfertigt dies keine Sanktion nach § 31 Abs. 2 Zif. 1 SGB II. Die vorgenannte Norm setzt das zielgerichtete Wollen (Dolus directus 1. Grades) voraus die Vermögensminderung zum Zwecke der Leistungserzielung herbeizuführen, woran es im vorliegend fehlt. Eine Vermögensverminderung, die nur beiläufig dazu führt, dass der Leistungsberechtigte Leistungen früher oder höher erhält, reicht dagegen nicht aus. 

SG HST S 9 AS 107-20.pdf
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Sozialgericht Stralsund vom 05.06.2020 - 9 AS 107/20 - 1. Bestätigt der Leistungsträger die Erforderlichkeit eine Umzuges im Hinblick auf eine weite Entfernung zum Umzugsort und unterläßt dieser eine Aufklärung, dass der Umzug vollständig in "Selbsthilfe" durchzuführen ist, liegt betreffend der Übernahme des günstigsten Umzuskostenangebotes eines gewerblichen Umzugsunternehmens eine Ermessensreduzierung auf "0" vor.

2. Bestand danach für die Leistungsberechtigten unter dem Gesichtspunkt der zumutbar abzuverlangenden Selbsthilfe keine andere Möglichkeit der Durchführung des Umzugs, ist das Ermessen des Beklagten zur Höhe der als Bedarf anzuerkennen Umzugskosten auf "0" reduziert und die Entscheidung hinsichtlich des günstigsten Kostenvoranschlags gebunden.

SG MD S 7 AS 1427-19 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 01.07.2019 – S 7 AS 1427/19 ER – Ein in einem zurückliegenden - bereits abgelaufenen - Bewilligungszeitraum im Rahmen einer Erbschaft zugeflossenes Grundstück stellt im aktuellen Bewilligungs-zeitraum kein zu berücksichtigendes Vermögen dar, welches die Hilfebedürftigkeit mindert. Auch bei der Einordnung der Erbschaft als Einkommen kommt keine Anrechnung im aktuellen Bewilligungszeitraum in Betracht, denn entweder ist die Erbschaft zum Zeitpunkt des Erbfalles anzurechnen (vgl. BSG vom 29.11.2012 – B 14 AS 33/12 R) oder aber erst im Zeitpunkt des Kaufpreises, d. h. wenn es als bereites Mittel zur Verfügung steht, mithin in der Zukunft.

SG BS S 10 AS 75-19 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 21.03.2019 - S 10 AS 75/19 ER - Ein vom Jobcenter in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten dem Angaben zur konkreten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Leistungsempfängers fehlen, ist nicht geeignet die Erwerbsfähigkeit im Sinn des § 8 Abs. 1 SGB II zu verneinen. - veröffentlicht in juris -

SG BS S 41 AS 1110-17.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 05.02.2019 – S 41 AS 1110/17 – Eine Kenntniszurechnung eines Dritten im Rahmen des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB X kommt nur dann in Betracht, sofern der Dritte als Vertreter i. S. d. § 164 BGB oder als Betreuer nach § 1896 BGB gehandelt hat. - veröffentlicht in juris -

SG BS S 44 AS 1132-16.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 11.12.2018 - S 44 AS 1132/16 - 1. Der Verlust der Fahrerlaubnis lässt den Freibetrag nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II („geschütztes angemessenes Fahrzeug“) nicht entfallen. Maßgeblich ist allein, ob es eine Nutzungsmöglichkeit für den Besitzer des PKW gibt. Dieser kann den PKW auch mit Hilfe eines Freundes nutzen, der das Fahrzeug führt und den Kläger fährt. 2. Der in einer Wohngemeinschaft häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikel aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse, begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft. 3. Sind tatsächliche Zahlungen auf einen Mietvertrag geleistet worden, kann nach Auffassung des Gerichtes an der Ernstlichkeit des Mietverhältnisses kein Zweifel bestehen.

SG MD S 24 AS 2411-18.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 24.08.2018 – S 24 AS 2411/18 ER – 1. Der Verweis eines Antragstellers auf die alleinige Durchführung eines Umzuges in Eigenregie über eine Entfernung von 460 Km bei einer Fahrtdauer von 5,5 Stunden (ohne Pausenzeiten) ohne Umzugshelfer ist unzumutbar. 2. Die Kosten für die Durchführung eines Umzuges mittels eines gewerblichen Umzugsunternehmens in Höhe von 3.332,00 EUR bei einer Entfernung von 460 Km und eines Umzugsvolumens von 35 m³ sind angemessen. 3. Hilfebedürftige sind im Rahmen des Selbsthilfegebotes nicht verpflichtet, zur Finanzierung des Umzuges zunächst die fällige Monatsmiete der alten Unterkunft - unter Inkaufnahme von Mietschulden - zu verwenden.    

SG MD S 47 AS 2623-14.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 12.06.2018 – S 47 AS 2623/14 – 1. Die Richtlinie des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II basiert bezüglich der Gemeinde Nordharz auf keinem schlüssigen Konzept (Firma Analyse & Konzepte), weil der maßgebliche Vergleichsraum unzutreffend bestimmt ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 11.05.2017 – L 5 AS 547/16). 2. Die Kammer sieht auch nach Ergehen der Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 31.01.2018 – L 5 AS 201/17 – keine Veranlassung ihre bisherige Rechtsprechung aufzugeben. Danach hat die fehlerhafte Festlegung von Vergleichsräumen zur Folge, dass das auf dieser Grundlage entwickelte Konzept nicht schlüssig ist (so auch Bayerisches Landessozialgericht vom 28.03.2018 – L 11 AS 620/16, Rn. 43, juris). 3. Mangels Vorliegens geeigneter anderer Datengrundlagen ist zur Bestimmung des maximal angemessen Mietpreises auf die Tabelle zu § 12 WoGG zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 Prozent zurückzugreifen. [nicht rechtskräftig]

SG BS S 57 AS 381-17.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 05.06.2018 – S 57 AS 381/17 – Werden in einem Leistungsbescheid zwei Absetzbeträge für Fahrtkosten ausgewiesen und konnte der Leistungsempfänger nicht erkennen, welcher der beiden ausgewiesenen Absetzbeträge der Zutreffende ist, besitzt dieser bezüglich der Zuerkennung des höheren Absetzbetrages Vertrauensschutz gem. § 45 Abs. 2 S. 1 SGB X. Eine Aufhebung des Leistungsbescheides nach § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X kann insoweit nur bezüglich des geringeren Absetzbetrages erfolgen.

SG LG S 37 AS 990-15.pdf
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Sozialgericht Lüneburg vom 22.05.2018 - S 37 AS 990/15 – 1. Die für die Anwendung des § 40 Abs. 4 S. 1 SGB II a. F. notwendige Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis vom Wegfall oder Ruhens des Anspruches muss bereits zum Zeitpunkt bestanden haben, zu dem der Empfänger von der Auszahlung der Sozialleistung Kenntnis erhalten hat. 2. § 50 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 4 SGB II a. F. bietet auch keine Handhabe den tatsächlichen Zeitpunkt der Bösgläubigkeit im Wege der Fiktion vorzuverlegen. § 48 Abs. 1 S. 3 SGB X gilt insoweit nur für die Aufhebung, nicht jedoch für die Erstattung von Leistungen.

SG BS S 44 AS 529-16.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 15.05.2018 - S 44 AS 529/16 - 1. Eine fehlende Zinsvereinbarung in einem unter Verwandten gewährtem Privatdarlehen steht der Anerkennung eines Darlehens im Rechtskreis des SGB II nicht entgegen. Eine Zinsvereinbarung ist im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis, die Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers und auch angesichts der allgemeinen niedrigen Höhe der Zinsen auf dem Kapitalmarkt entbehrlich. 2. Auch eine mündlich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung, die eine Rückgewähr des Darlehens vorsieht, sobald der Darlehensnehmer wieder leistungsfähig ist, ist unter Verwandten üblich und lässt nicht zwingend den Rückschluss auf eine anrechenbare Schenkung zu.

SG MD S 12 AS 3461-17 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 23.01.2018 - S 12 AS 3461/17 ER - 1. Der Leistungsträger hat bei Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes Ermessen auszuüben und die tragenden Gründe für den Erlass des Verwaltungsaktes zu erläutern und zu begründen. 2. Fehlt in einem Eingliederungsverwaltungsakt eine solche Begründung ist dieser wegen fehlender Ermessensausübung rechtswidrig. 3. Der Leistungsträger hat auch bei Ersetzungsentscheidungen nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II neben der gegebenfalls die Sanktionsfolgen nach den §§ 31a, 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II auslösenden Konkretisierung der Eigenbemühungen des Leistungsberechtigten eine der individuellen Bedarfslage des erwerbsfähigen Leistungsbezieher gerecht werdende Konkretiserung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorzunehmen.

SG AUR S 65 AS 389-15.pdf
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Sozialgericht Aurich vom 15.12.2017 – S 65 AS 389/15 – 1. Bei § 22 Abs. 6 SGB II handelt es sich um eine Ermessensnorm, so dass bei einer Entscheidung über die Übernahme vom Umzugskosten zwingend Ermessen auszuüben ist. 2. Bei Umzug des Leistungsempfängers nach Antragstellung und vor Bescheidung durch den Leistungsträger hat dieser zu prüfen, ob sich der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten in einen Kostenerstat-tungsanspruch umwandelt. 3. Insoweit muss die Entscheidung des Leistungsträgers sowohl eine Ermessensentscheidung als auch eine Entscheidung über das Kostenerstattungsbegehren enthalten.

SG MD S 47 AS 3686-13.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 12.09.2017 – S 47 AS 3686/13 – 1. Die Richtlinie des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II basiert bezüglich der Gemeinde Nordharz auf keinem schlüssigen Konzept (Firma Analyse & Konzepte), weil der maßgebliche Vergleichsraum unzutreffend bestimmt ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 11.05.2017 – L 5 AS 547/16). 2. Mangels Vorliegens geeigneter anderer Datengrundlagen ist zur Bestimmung des maximal angemessen Mietpreises auf die Tabelle zu § 12 WoGG zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 Prozent zurückzugreifen.

SG MD S 4 AS 333-07.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 24.07.2017 - S 4 AS 333/17 ER - 1. Die Bildung eines jährlichen Durchschnittseinkommens bei einem in der Landwirtschaft in den Erntemonaten tätigen Erntehelfers, unter Einbezug der bei der Ernte erzielten Überstunden, ist unzulässig. Hierbei liegt es in der Natur der Sache, dass in den Wintermonaten keine zusätzlichen Arbeiten und somit auch keine weitere Vergütung anfällt. 2. Die Kosten des Erwerbs eines Traktoführer-scheins bei einem in der Fachrichtung Pflanzenproduktion tätigen Auszubildenen können bei einem Einbehalt des Arbeitsgebers von der Ausbildungsvergütung nicht als "fiktives" Einkommen angerechnet werden. Entweder sind diese Kosten als Werbungskosten vom Einkommen abzusetzen oder aufgrund des fehlenden Zuflusses nicht anrechenbar.

SG MD S 45 AS 1711-14.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 18.05.2017 - S 45 AS 1711/14 - Als Heizkostengutschrift kann bei Leistungsberechtigten nur das berücksichtigt werden, was tatsächlich zugeflossen ist. Erfolgt kein Zufluss kann auch keine Anrechnung der Gutschrift erfolgen.

SG MD S 16 AS 2544-13.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 05.04.2017 - S 16 AS 2544/13 - Mutterschaftsgeld ist eine Leistung die regelmäßig monatlich zu erbringen ist. Eine Mutterschaftsgeldnachzahlung ist als Einkommen gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II (a. F.) im Zuflussmonat zu berücksichtigen. Der Neuregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist keine Rückwirkung beizumessen.

LSG SA L 5 AS 167-17 B ER.pdf
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 11.04.2017 - L 5 AS 167/17 B ER - 1. Enthält eine Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unter-kunftskosten lediglich eine Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete, ist eine vereinbarte Nutzungsgebühr für eine Einbauküche nicht in die Angemes-senheitsgrenze einzubeziehen. 2. Mietrückstände die in einem Zeitraum vor Antragstellung von Grundsicherungsleistungen auf eine Erkrankung der Antragstellerin hinsichtlich eines Betäubungsmittelmissbrauchs zurückzuführen sind, müssen vom Grundsicherungsträger aufgrund einer Ermes-sensreduzierung auf Null darlehensweise übernommen werden. 3. Dies gilt umso mehr, wenn mit einem etwaigen Wohnungswechsel ein Wechsel der Schule eines minderjährigen Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft verbunden ist.

SG BS S 44 AS 119-17 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 28.03.2017 – S 44 AS 119/17 ER – Für die Frage, ob es sich bei einem PKW um nicht zu berücksichtigendes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II handelt, ist es unerheblich ob der volljährige Antragsteller derzeit über eine Fahrerlaubnis verfügt, weil das Gesetz eine solche Differenzierung nicht vorsieht und eine Fahrerlaubnis jedenfalls mittelfristig wiederbeschafft werden könnte.

SG MD S 18 AS 193-17 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 21.02.2017 – S 18 AS 193/17 ER – 1. Mietrückstände die in einem Zeitraum vor Antragstellung von Grund-sicherungsleistungen auf eine Erkrankung der Antragstellerin hinsichtlich eines Betäubungsmittelmissbrauchs zurückzuführen sind, müssen vom Grund-sicherungsträger aufgrund einer Ermessensreduzierung auf Null darlehensweise übernommen werden. 2. Dies gilt umso mehr, wenn mit einem etwaigen Wohnungswechsel ein Wechsel der Schule eines minderjährigen Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft verbunden ist. 3. Die Richtlinie des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II basiert bezüglich der Stadt Halberstadt auf keinem schlüssigen Konzept (Firma Analyse & Konzepte), weil der maßgebliche Vergleichsraum unzutreffend bestimmt ist. 4. Mangels Vorliegens geeigneter anderer Datengrundlagen ist zur Bestimmung des maximal angemessen Mietpreises auf die Tabelle zu § 12 WoGG zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 Prozent zurückzugreifen. - veröffentlicht in info also 2017, Heft 4, S. 176 und juris -

LSG SA L 5 AS 414-16.pdf
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 18.01.2017 – L 5 AS 414/16 – 1. Ein Betriebs- und Heizkostenguthaben ist nicht gem. § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II auf einen Zeitraum von 6 Monaten gleichmäßig aufzuteilen, sondern vielmehr so aufzuteilen, dass es im Zufluss des Folgemonates zunächst auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anzurechnen ist, bis diese vollständig entfallen. Der Restbetrag des Guthabens ist in den Folgemonaten in gleicher Weise anzurechnen bis es verbraucht ist. 2. Der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.02.2013 die eine Anrechnung des Betriebs- und Heizkostenguthabens unter Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II befürwortet, ist nicht zu folgen. Diese berücksichtigt weder den eindeutigen Wortlaut von § 11 Abs. 3 SGB II, noch den Sinn und Zweck von § 22 Abs. 3 SGB II sowie die Rechtsprechung des BSG. - veröffentlicht in info also 2017, Heft 4, S. 175 und juris -

SG MD S 18 AS 3493-16.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 06.12.2016 – S 18 AS 3493/16 ER – 1. Voraussetzung des Anwendungsbereiches des § 2 Abs. 3 SGB X ist der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit innerhalb eines laufenden Leistungsbezuges. 2. Bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit am Ende eines Bewilligungszeitraumes und am Anfang eines neuen Bewilligungs-abschnittes ist der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB I eröffnet. Nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB I muss derjenige Sozialleistungsträger vor-leisten, der zuerst angegangen worden ist, d. h. derjenige der zuerst mit dem Leistungsbegehren befasst worden ist.

SG BS S 44 AS 322-16 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 05.09.2016 - S 44 AS 322/16 ER - 1. Kann der Wert eines PKWs im Hinblick auf § 12 SGB II vom Gericht nur durch ein Sachverständigengutachten bestimmt werden, ist im Rahmen der Folgenabwägung der Grundsicherungsträger zur vorläufigen Grundsicherungs-leistungserbringung zu verpflichten.

2. Das Ruhen des Leistungsanspruches der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückständen begründet einen Anordnungsgrund.

SG MD S 15 AS 2184-14.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 10.06.2016 - S 15 AS 2184/14 - 1. Die Richtlinie des Landkreises Harz zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts-kosten nach dem SGB II basiert bezüglich der Stadt Blankenburg auf keinem schlüssigen Konzept (Firma Analyse & Konzepte), weil der maßgebliche Vergleichsraum unzutreffend bestimmt ist.

2. Mangels Vorliegens geeigneter anderer Datengrundlagen ist zur Bestim-mung des maximal angemessen Mietpreises auf die Tabelle zu § 12 WoGG zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 Prozent zurückzugreifen.

3. Bezüglich der Bestimmung der maximal angemessenen Heizkosten ist auf den „Bundesweiten Heizspiegel“ zurückzugreifen. [noch nicht rechtskräftig]

SG MD S 15 AS 3053-13.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 10.06.2016 - S 15 AS 3053/13 - 1. Ein Betriebs- und Heizkostenguthaben ist nicht gem. § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II auf einen Zeitraum von 6 Monaten gleichmäßig aufzuteilen, sondern vielmehr so aufzuteilen, dass es im Zufluss des Folgemonates zunächst auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anzurechnen ist, bis diese vollständig entfallen. Der Restbetrag des Guthabens ist in den Folgemonaten in gleicher Weise anzurechnen bis es verbraucht ist. 2. Der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.02.2013 die eine Anrechnung des Betriebs- und Heizkostenguthabens unter Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II befürwortet, ist nicht zu folgen.

SG MD S 14 AS 2455-13.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 10.03.2016 - S 14 AS 2455/13 - Übernimmt der Leistungsträger für den gesamten Bewilligungszeitraum Unterkunftskosten in ungekürzter Höhe und teilt er gleichzeitig in einem anderen Schreiben mit, dass er beabsichtige eine Kürzung der Unterkunftskosten für einen Teil des bewilligten Bedarfszeitraumes vorzunehmen, so handelt er widersprüchlich. Der Leistungsempfänger kann sich in diesem Fall auf die Vertrauens-schutzregelung des § 45 SGB X berufen, so dass diesem für den bereits bewilligten Bedarfszeitraum die ungekürzten Unterkunftskosten zustehen.

SG MD S 22 AS 3193-15 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 29.10.2015 - S 22 AS 3193/15 ER - 1. Eine 25qm große Wohnung, die weder über ein Wanne oder Dusche und lediglich über eine Toilette und ein Waschbecken außerhalb der Wohnung im Treppenhaus verfügt, entspricht nicht mehr den heutigen einfachen und grundlegenden Wohnbedürfnissen. In diesem Fall ist die Erforderlichkeit für einen Umzug gegeben. 2. Eine Direktabtretung der Mietzahlung, welche dazu führt, dass dem Hilfebedürftigen monatlich lediglich die Hälfte seiner Regelleistung zur Verfügung steht, begründet einen Anordnungsgrund. - veröffentlicht in juris -

BSG B 14 AS 13-14 R.pdf
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Bundessozialgericht vom 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R - 1. Eine nach den §§ 743 ff BGB zu zahlende Nutzungsentschädigung, die der in dem Haus wohnende Miteigentümer im Hinblick auf die Überlassung des Hauses zu Wohnzwecken zahlt, stellt eine Nutzungsentschädigung als Aufwendung für die Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar. 2. Das Monatsprinzip gilt auch für eine gerichtliche Entscheidung beim Streit über die Bewilligung von vorläufigen Leistungen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes. 3. Sind die spezifischen Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung nicht (mehr) erfüllt, liegt kein Grund für eine gerichtliche Entscheidung über vorläufige Leistungen anstelle einer endgültigen Klärung des Streits vor.

SG MD S 14 AS 766-15 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 08.04.2015 - S 14 AS 766/15 ER - 1. Es bestehen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Vergleichsraumbildung (insbe-sondere in Bezug auf die vergleichbare verkehrstechnische Erschlossenheit) des Konzeptes des Landkreis Harzes bezüglich der Bestimmung der angemes-senen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II. 2. Im Rahmen der Folgenabwägung sind die angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes anhand von § 12 WoGG zu bestimmen, der mit einem Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 Prozent zu versehen ist.

SG MD S 21 AS 3987-11.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 17.03.2015 - S 21 AS 3987/11 - Zuwendungen der Mutter-Kind-Stiftung bleiben bei der Gewährung für die Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes nach dem SGB II außer Betracht. - veröffentlicht in juris -

LSG SA L 5 AS 485-14 B ER.pdf
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 21.10.2014 - L 5 AS 485/14 B ER - 1. Ein Anordnungsgrund liegt auch bei einer bereits anhängigen aber wegen schwebender Vergleichsverhandlungen ruhend gestellten Räumungsklage vor. 2. Eine Räumungsklage begründet bereits eine Notlage im Sinne des § 22 Abs. 8 S. 4 SGB II, so dass eine Ermessensentscheidung des Grund-sicherungsträgers zwecks Gewährung eines Darlehens ausscheidet, da § 22 Abs. 8 Satz 4 SGB II als "Sollvorschrift" ausgestaltet ist. Ein Darlehen ist grundsätzlich zu gewähren. 3. Die Unangemessenheit der monatlichen Mietzahlungen führen nicht dazu, dass eine Schuldenübernahme nicht gerecht-fertigt wäre, solange die Antragstellerin auf Dauer in der Lage ist, die Differenz zwischen der angemessenen und der tatsächlichen Mietzahlungen - z. B. aus dem Grund- und Erwerbstätigenfreibetrag - zu tragen.

SG BS 52 AS 328-14 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 24.06.2014 - S 52 AS 328/14 ER - Nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 331 Abs. 1 Satz 1 SGB III ohne Erteilung eines Bescheides eingestellte laufende Grundsicherungsleistungen sind, soweit zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung kein Aufhebungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit ergangen ist, unverzüglich nachzuzahlen. Der Grund der vorläufigen Zahlungseinstellung ist hierbei unbeachtlich.

SG MD S 21 AS 2801-09.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 11.03.2014 - S 21 AS 2801/09 - Ein Stromguthaben, welches durch eine einseitig erklärte Aufrechnung des Energieversorgers mit offenen Abschlägen aus der Vergangheit nicht zur Auszahlung an den Leistungsempfänger gelangt ist, stellt kein "bereites Mittel" dar und mindert entgegen dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. nicht die nach dem Monat der Gutschrift entstandenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung des Leistungsempfängers. 

SG MD S 19 AS 3302-10.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 24.01.2014 - S 19 AS 3302/10 - Bei der Vorschusszahlung nach § 25 SGB II durch den Grundsicherungsträger handelt es sich nicht um eine originäre Leistung von Arbeitslosengeld II, sondern vielmehr um die Leistung von Übergangsgeldes für den Rentenver-sicherungsträger, so dass die Vorschusszahlung um die Versicherungs-pauschale in Höhe von 30 € sowie um die Kosten der Kraftfahrzeug-versicherung zu bereinigen ist. Denn im Hinblick auf die Leistungsberechtigten erfolgt die Leistung anders, als es sich zunächst aus dem Wortlaut des § 25 SGB II ergibt, nicht als Vorschuss, sondern endgültig nach Grund und Höhe. - veröffentlicht in juris -

SG MD S 16 AS 2207-10.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 01.10.2013 - S 16 AS 2207/10 - § 7 Abs. 4a SGB II a. F. (nicht genehmigte Ortsabwesenheit) ist teleologisch dann zu reduzieren, wenn der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist (hier durch eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), durch den Leistungs-ausschluss zur aktiven Teilnahme an Eingliederungsleistungen motiviert zu werden. Denn dieser Zweck (Vermittlung in Arbeit) kann nicht erreicht werden, wenn es dem Leistungsberechtigten objektiv unmöglich ist, diesem Zweck gerecht zu werden. Dies gilt für den ganzen Zeitraum in dem das mit dem Leistungsausschluss bezweckte Motiv nicht erfüllt werden kann.

LSG SA L 5 AS 557-12.pdf
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 27.06.2013 - L 5 AS 557/12 - Eine Ermessenentscheidung, die lediglich auf eine ermessenslenkende Weisung, die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II a. F. einen starren Stundenlohn vorsieht (hier 6,50 €), abstellt, ist rechtswidrig, sofern keine konkreten Verhältnisse des Einzelfalles bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden. - veröffentlicht in juris und in info also 2014 S. 171 - 173 mit Anmerkung Helga Spindler -

SG MD S 2 AS 849-10.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 19.06.2013 - S 2 AS 849/10 - Anspruch auf Mehrbedarf wegen Alleinerziehung einer jungen Arbeitslosengeld II - Empfängerin, die mit ihrem Kind im Haushalt der Eltern lebt und tatsächliche keine bzw. nur geringe Unterstützung bei der Erziehung durch ihre berufstätigen Eltern erhält (§ 21 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB II).

SG MD S 23 AS 1142-13 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 23.05.2013 - S 23 AS 1142/13 ER - Zur Frage der Angemessenheit von Heizkosten für die Heizperiode 2012/2013 für ein Eigenheim bei Überschreitung der Angemessenheitsrichtwerte des Kom-munalen Trägers.

SG MD S 17 AS 1049-11.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 26.10.2012 - S 17 AS 1049/11 - Zur Frage der Begrenzung auf die alten Kosten der Unterkunft bei nicht vorliegender Erforderlichkeit des Umzuges beim bisherigen Bewohnen eines sozial- und markttuntypischen Wohnraums § 22 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB II.

SG BS S 44 AS 1493-11.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 23.10.2012 - S 44 AS 1493/11 - Zur Frage der Angemessenheit einer neuwertigen Waschmaschine als Erstausstattung im Rahmen des § 24 Abs. 3 S 1. Nr. SGB II - angemessener Preis 175,00 € im Landkreis Goslar.

SG BS S 52 AS 472-12 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 11.09.2012 - S 52 AS 472/12 ER - Zur Frage des Anwendungsbereichs des § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB II auf EU-Ausländer deren Aufenthalt im Inland länger als 3-Monate besteht ("europarechts-konforme Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II").

SG MD 10 AS 24443-09.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 20.04.2012 - S 10 AS 2443/09 - Zur Frage der Notwendigkeit des Vorliegens einer Belehrung über die Rechtsfolgen bei einer Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c SGB II.

SG BS S 22 AS 23-12 ER.pdf
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Sozialgericht Braunschweig vom 06.02.2012 - S 22 AS 23/12 ER - Zur Frage des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 SGB III bei langjährigen Zusammenleben einer Frau und eines Mannes in einem angemieteten Haus bei Bestehen eines langjährigen Untermietvertrages.

SG MD S 16 AS 2853-08.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 30.11.2011 - S 16 AS 2853/08 - Anspruch einer ALG-II Leistungsempfängerin auf Gewährung eines durch die Regelleistung nicht gedeckten Mehrbedarfes wegen der Erkrankung an Neurodermitis ("Linola N Fett Creme").

SG MD S 8 AS 3781-10 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 03.12.2010 - S 8 AS 3781/10 ER - Zur Frage der Verpflichtung der Offenlegung der Vermögens- und Einkommens-verhältnissen von Haushaltsmitgliedern nach § 9 Abs. 5 SGB II und des Vorliegens der Voraussetzungen einer Zwangsgeldandrohung.

SG MD S 8 AS 1367-10 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 20.05.2010 - S 8 AS 1367/10 ER - Zur Frage des Vorliegens eines Ermessens bei Sperrzeitentscheidungen nach § 31 Abs. 6 Nr. 3 SGB II (hier unter 25-jährige Hilfebedürftige).

SG MD S 9 AS 1301-09.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 25.01.2010 - S 9 AS 1301/09 - Zur Frage der rückwirkenden Anrechnung von Arbeitslosengeld auf das Arbeitslosengeld II - Aufhebung nach § 48 SGB X.

SG ABG S 33 AS 2246-08 ER.pdf
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Sozialgericht Altenburg vom 08.07.2008 - S 33 AS 2246/08 ER - Anspruch einer ALG-II Leistungsempfängerin auf eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung zur Medzinischen Fachangestellten nach § 16 Abs. I SGB II i. V. m. § 77 Abs. 3 SGB III.

SG MD S 9 AS 636-08 ER.pdf
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Sozialgericht Magdeburg vom 09.05.2008 - S 9 AS 636-08 ER - Zur Frage der Höhe der Gewährung einer Erstausstattung im Rahmen des § 23 SGB II (hier Küche).

Kontakt und Terminvereinbarung

Michael Loewy
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Diplom Betriebswirt (BA)

Lehrbeauftragter für Sozialleistungsrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften


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